Wie schon in einem früheren Beitrag zum Thema Impressumspflicht für Webseiten angesprochen, ist seit Feb 2016 ein neues Gesetzt zum besseren Schutz der Internetbenutzer in Kraft. Dies hat jedoch zur Folge, dass fast jede Webseite verpflichtet ist, eine Datenschutzerklärung abzugeben – ist diese nicht vorhanden, kann eine Abmahnung drohen.
Neues Gesetz: Fehlende Datenschutzerklärung auf Webseiten kann ab sofort abgemahnt werden
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